Endlich ist es da: Das NRW-Ticket
Fast zwei Jahre sind seit der Urabstimmung vergangen, bei der die Bonner Studierendenschaft über die Einführung des NRW-Tickets entschieden hat. Jetzt haltet ihr es endlich in den Händen: Auf jedem Studentenausweis ist ein Hologramm abgedruckt, das gemeinsam mit dem Personalausweis als Fahrausweis in den öffentlichen Verkehrsmitteln in ganz NRW gilt.

Grundsätzlich dürfen alle öffentlichen Verkehrsmittel in NRW benutzt werden. Das heißt:
- U-Bahnen und S-Bahnen,
- Straßenbahnen,
- Schwebebahnen,
- die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (RE, NRW, NRW-Express usw.),
- Busse und andere Transportmittel.
Ausgeschlossen sind leider:
- IC-, EC- und ICE-Züge sowie
- Fahrten der 1. Klasse.
Innerhalb des VRS-Gebietes ist es gestattet, ab 19.00 Uhr und am Wochenende eine Person mitzunehmen. Dort ist es ebenfalls gestattet, sein Fahrrad mitzunehmen. Diese beiden Rechte gelten leider nur innerhalb des VRS-Gebietes. Das Mitnehmen einer Person oder eines Fahrrades ist außerhalb des VRS-Gebietes nicht gestattet.
Für das NRW-Ticket gibt es zumindest bisher auch kein Optional-Modell. Das heißt entweder wird es für jeden Studenten der Universität Bonn zum Preis von 37,10 Euro pro Semester bezogen oder für keinen.
Eine lange Odyssee
Nachdem sich 2007 die Möglichkeit abzeichnete, dass die Verkehrsverbünde den Studierendenschaften das Angebot eines Tickets für das ganze Bundesland machen, begann eine lebhafte Diskussion über das Pro und Contra der Einführung. An der Universität Bonn hat es im Januar 2008 eine Urabstimmung gegeben, bei der sich 55,12 Prozent für die Einführung aussprachen. 41,66 Prozent stimmten dagegen. Da die Wahlbeteiligung mit 35,50 Prozent jedoch unter dem nötigen Quorum lag, fiel die Entscheidung zurück ans Studierendenparlament, das bereits Anfang Februar 2008 die für die Einführung notwendige Änderung der Beitragsordnung beschloss.
Erst nach der Abstimmung im Studierendenparlament begann der damals linke AStA, sich mit der Universitätsverwaltung über die verwaltungstechnischen Fragen der Einführung auseinanderzusetzen. Diese erklärte sich im März außerstande, das NRW-Ticket zum kommenden Semester einzuführen. Vielen anderen Universitäten gelang eine so zügige Einführung problemlos. Das damalige Rektorat führte ebenfalls formaljuristische Bedenken an, die jedoch nach einiger Zeit zurückgezogen wurden.
Nachdem in den letzten Monat vom neuen AStA die letzten bürokratischen Hürden ausgeräumt werden konnten, stand der Einführung des NRW-Tickets endlich nichts mehr im Wege - fast zwei Jahre nach der Urabstimmung.
Risiko NRW-Ticket
Grundlage des NRW-Tickets bleibt der Vertrag mit dem lokalen Verkehrsverband. Viele Studierendenschaften haben darüber hinaus noch mit der Deutschen Bahn Verträge über Einzelstrecken von ihrem Studienort in die nähere Umgebung geschlossen, die über das Gebiet ihres Verkehrsverbandes hinaus gehen. Nun kommt es vereinzelnt zu dem Fall, dass Verkehrsverbände oder Deutsche Bahn massive Preiserhöhungen für diese Einzelstrecken aussprechen, immer mit der Drohung in der Hinterhand, dass bei Kündigung dieser Einzelstrecke auch das NRW-Ticket weg ist.
Aber auch davon unabhängig ist die Preiserhöhung fürs NRW-Ticket happig. So steigt der Preis zum Sommersemester 2010 um fast 5%.
(aus basta 637 - 13. Oktober 2009)




